Gründen aus der Arbeitslosigkeit – eine neue Chance!

Gründen aus der Arbeitslosigkeit – eine neue Chance!

Von der Agentur für Arbeit zum eigenen Unternehmen (Symbolbild)

Wer arbeitslos wird oder bereits länger arbeitslos ist, hat neben dem Bewerben um eine Stelle bei einem Arbeitgeber die Möglichkeit, sich selbstständig zu machen und sich somit eine eigene Existenz aufzubauen.
Dies stellt zwar sicherlich immer eine große Herausforderung dar und geht mit zahlreichen Veränderungen einher, doch dieser Wendepunkt im Arbeitsleben kann auch eine hervorragende neue Chance darstellen!
Wer von keinem Arbeitgeber angenommen wird oder keine Stelle findet, die ihm wirklich passend erscheint, hat die Chance, auf dem Wege der Selbstständigkeit sein Glück zu versuchen.

Kann und will ich das wirklich?

Eine Existenzgründung ist zwar eine gute Möglichkeit, um der Arbeitslosigkeit zu entkommen, doch eine Existenzgründung eignet sich nicht für jedermann. Sowohl fachliche Kompetenzen als auch ein enormes Durchhaltevermögen sind für eine erfolgreiche Unternehmensgründung unerlässlich.
Zunächst solltest du dir daher die Frage stellen, ob du mit den Herausforderungen und Rückschlägen, die in aller Regel mit einer Existenzgründung einhergehen, umgehen kannst, ob du die nötigen Qualifikationen und Kompetenzen besitzt und ob deine Geschäftsidee auch tatsächlich realistisch ist. Beantwortest du eine der beiden Fragen mit Nein, solltest du entweder deine Geschäftsidee noch einmal überdenken oder zur Alternative zur Selbstständigkeit greifen, dich also für eine Stelle als Arbeitnehmer bewerben.
Du denkst, du bist den Herausforderungen einer Unternehmensgründung gewachsen, und hältst deine Geschäftsidee für realisierbar? Dann lies gern weiter!

Konzept erstellen → Businessplan

Bevor du dich in die Selbstständigkeit stürzt, solltest du ein Konzept erarbeiten, an dem du dich während deiner Gründungsphase orientieren kannst. Bei einem derartigen Konzept, welches in gründlich ausgearbeitet wurde, spricht man von einem Businessplan.
Ob Banken ein geschäftliches Vorhaben finanzieren werden oder nicht, hängt maßgeblich von diesem Businessplan ab. Ebenso entscheiden sowohl die ARGE als auch die Arbeitsagentur anhand dieses Businessplan, ob sie eine Unternehmensgründung fördern oder ob ihnen das Vorhaben zu wenig erfolgversprechend erscheint.
Gerade wenn du eine Existenz aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen möchtest, solltest du bei der Erstellung deines Businessplans besonders herausstellen, wieso du als Person für dieses Vorhaben befähigt ist und inwiefern es realistisch ist, dass deine Existenzgründung erfolgreich verlaufen wird.
Wenn du bei der Erstellung deines Businessplans Hilfe benötigst, kannst du dir zum einen an unserem Guide zur Erstellung eines Businessplans orientieren. Zum anderen kannst du die Beratungsmöglichkeiten der Anlaufstelle für Existenzgründer bei der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen.

Tipp: Ganz zu Beginn deiner Planung genügt es, wenn du dir zunächst ein Konzept für dich überlegst. Dieses kannst du dann mit der Zeit weiter ausarbeiten.

Beratungsmöglichkeiten nutzen

Bevor du dich offiziell in das Abenteuer der Selbstständigkeit stürzt, solltest du dir sämtliche Aspekte der selbstständigen Arbeit sowie deine Risiken und Herausforderungen genau bewusst machen.
Außerdem solltest du dir genau überlegen, welche Schritte du befolgen musst. Denn eine Existenzgründung ist sehr komplex und sollte genau geplant werden.

Lebensunterhalt sichern & Förderung beantragen

Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchte, sollte, nachdem ein erstes Konzept erstellt wurde, als nächstes sicherstellen, dass der Lebensunterhalt auch während der Gründungsphase, in der in der Regel kaum Gewinne erzielt werden, bestritten werden kann.

Möglichkeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG)

Wenn du derzeit Arbeitslosengeld I beziehst, dann kannst du einen Gründungszuschuss beantragen.
Mithilfe des Gründungszuschusses ist eine Förderung mit einer Dauer von bis zu 15 Monaten möglich. In den ersten sechs Monaten kannst du so weiterhin Arbeitslosengeld I beziehen sowie eine monatlich pauschal 300 Euro für die Sozialversicherungen, für die du als Selbstständiger selbst aufkommen musst. Wird eine Verlängerung des Gründungszuschusses um weitere neun Monate genehmigt, erhältst du in diesem Zeitraum kein Arbeitslosengeld mehr, sondern nur noch die Pauschale in Höhe von 300 Euro. Bis hierhin solltest du dir also möglichst bereits ein akzeptables monatliches Einkommen aufgebaut haben.
Wenn du in der Vergangenheit bereits einen Gründungszuschuss in Anspruch genommen hast, muss diese Förderung mindestens 24 Monate zurückliegen, damit du erneut mithilfe eines Gründungszuschusses gefördert werden kannst.
Die Bewilligung eines Gründungszuschusses ist an ein paar Bedingungen geknüpft. Darüber, ob du diese Bedingungen erfüllst, kannst du dich bei deinem Arbeitsamt informieren.

Möglichkeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II)

Wenn du Arbeitslosengeld II beziehst, hast du die Möglichkeit, anstelle des Gründungszuschusses das Einstiegsgeld beim Arbeitsamt zu beantragen.
Die Förderdauer des Einstiegsgeldes beträgt maximal 24 Monate. Ob und in welcher Höhe dir ein Einstiegsgeld gewährt wird, ist im Gegensatz zum Gründungszuschuss nicht festgesetzt, sondern wird von Fall zu Fall individuell entschieden.

Weitere Fördermöglichkeiten

Weitere Möglichkeiten der Förderungen lassen sich über die Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie einsehen.
Wenn du eine der möglichen Förderungen beantragen möchtest, kannst du dies bei deiner Hausbank tun. Vielleicht bist du bei deiner Recherche bereits auf die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) aufmerksam geworden. Eine direkte Beantragung bei der KfW-Bank ist jedoch nicht möglich, auch wenn einige Fördermöglichkeiten nach Beantragung bei der Hausbank dann über die KfW-Bank abgewickelt werden.
Die Chancen auf die Genehmigung einer dieser Förderungen sind besser, wenn du als Antragsteller noch Arbeitslosengeld I und noch nicht Arbeitslosengeld II beziehst.
Eine weitere Möglichkeit der Förderung bietet der „Mikrokreditfond Deutschland“ an.

Vorsorge

Neben der kurzfristigen Finanzierung deiner Existenzgründung solltest du dir auch über deine zukünftige Situation Gedanken machen. Erkundige dich also auch darüber, wie du dich sozial versichern möchtest, sprich wie du deine Kranken-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchtest. Denn wenn du nicht bei einem Arbeitgeber angestellt, sondern dein eigener Chef bist, erhältst du nicht automatisch eines Tages eine Rente und wirst ebensowenig im Krankheitsfall weiterhin bezahlt.

Noch unsicher?

Wenn du noch unsicher bist, ob du dir tatsächlich vorstellen kannst, dir von jetzt auf gleich ein eigenes Unternehmen aufzubauen, gibt es ein gute Lösung für dich: eine nebenberufliche Selbstständigkeit. So kannst du weiterhin Arbeitslosengeld beziehen, darfst allerdings nur 15 Stunden pro Woche arbeiten und kannst in der restlichen Zeit versuchen, dich nebenberuflich selbstständig zu machen.
Der Freibetrag für eine nebenberufliche Selbstständigkeit liegt bei 165 Euro pro Monat. Alle Gewinne, die über diesen Betrag hinaus gehen, werden vom Arbeitslosengeld abgezogen.

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