Unterschiede zwischen GbR und GmbH

Unterschiede zwischen GbR und GmbH

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Was sind die Unterschiede zwischen GbR und GmbH?

Sicherlich bist Du im Alltag schon mit einer GmbH in Kontakt getreten, ganz gleich ob bei einem Besuch beim Mechaniker oder in einem Inserat in einer Zeitung. Dass es sich dabei nicht um die einzige Unternehmensform handelt, sehen wir beispielsweise an der Alternative zur GmbH, also der GbR. Welche Unterschiede und Kernelemente die beiden Unternehmensformen haben, wirst Du hier kennenlernen.

Die GmbH

GmbH steht als Abkürzung für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ und ist die gängigste Unternehmensform in Deutschland. Als Gründer einer Gesellschaft bist Du ein sogenannter Gesellschafter und profitierst von einer besonders ausgeprägten finanziellen Sicherheit. Da die GmbH nach der Gründung als rechtsverbindliche Person gilt, haben alle finanziellen Vor- und Nachteile in erster Linie nur auf das Unternehmen einen Einfluss. Dein Privateigentum ist bis auf eine Ausnahme von möglichen finanziellen Problemen, die direkt auf der GmbH lasten, geschützt.

Trotz der positiven Aspekte einer GmbH sind die Gründungskosten jedoch nicht unbeträchtlich. Jeder potenzielle Gründer muss mit einer Mindesteinlage von 25.000 Euro, die aus eigener Tasche gezahlt werden, rechnen. Auf diese Weise besteht bei einer Insolvenz das Risiko, dass Du Dein eingesetztes Geld von mindestens 25.000 Euro verlieren kannst.

Da die Gründung einer GmbH keine nebensächliche Angelegenheit ist, ist die Bilanz- und Buchführungspflicht unumgänglich. Dass sich die Anfertigung der jährlichen Bilanzen besonders für Einzelgründer anfänglich als Herausforderung erweist, ist auf langfristige Sicht ein weiterer Vorteil. Die Bilanzführungspflicht nach den kaufmännischen Grundsätzen schafft sowohl für den Unternehmer, als auch potenzielle Partner, eine vorteilhafte kaufmännische Transparenz. Der zusätzliche Eintrag im Bundeshandelsregister begünstigt spätere potenzielle Handelsgeschäfte.

Die GbR

GbR steht als Abkürzung für „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ und ist die lockerere sowie seltener anzutreffende Unternehmensform. Die GbR ist unter anderem deswegen so selten anzutreffen, da für ihre Gründung im Gegensatz zur GmbH immer mindestens zwei Personen erforderlich sind. Diese Gründer müssen zudem einen klaren Zweck der Gründung vorlegen können.

Auch fallen bei der Gründung einer GbR keine Kosten in Form einer Mindestkapitaleinlage an, sodass die Gründung theoretisch kostenfrei erfolgen kann. Dies hat jedoch den starken Nachteil, dass bei einer GbR juristisch kein Unterschied zwischen dem Privat- und Unternehmensvermögen gemacht wird, sodass hier bei finanziellen Notlagen auch auf die privaten Finanzen zurückgegriffen werden muss. Unter einem jährlichen Umsatz von 600.000 Euro und einem Maximalgewinn von 60.000 Euro im Jahr besteht außerdem nicht die Pflicht, eine Bilanz zum Jahresabschluss vorlegen zu müssen. Zwar erweist sich dies im Kleingewerbe als vorteilhaft, erfahrungsgemäß stößt der Umsatz oder der Gewinn aber schnell an die Grenzen der Freibeträge.

Die finanzielle Freiheit ermöglicht Dir aber auch, einigen rechtlichen Formalitäten aus dem Weg gehen zu können. So musst Du als Mitbegründer einer GbR keinen Vertrag haben und bist nicht verpflichtet, Dein Unternehmen in einem Handelsregister zu führen. Experten verweisen darauf, dass ein fehlender Vertrag und kein Eintrag im Handelsregister aus kaufmännischer Sicht langfristig vom Nachteil ist und die Gründung einer GmbH unter Umständen die bessere Alternative sein kann.

Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts besonders für Kleingewerbe oder Unternehmen mit sehr kleinen Umsätzen gut geeignet ist. Ein größerer und professioneller Ansatz erfordert oftmals allein schon wegen der finanziellen Risiken die Gründung einer GmbH. Die eigenen Entscheidungen und der Kurs des Unternehmens sind oft ausschlaggebend dafür, ob sich eine GbR oder eine GmbH positiver oder negativer für das eigene Modell eignet.

Maria Mayer

Maria Meyer, 29 Jahre alt, Redakteurin für diverse Onlinemedien.

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