Telefonwerbung – Möglichkeiten & Grenzen

Telefonwerbung – Möglichkeiten & Grenzen

Telefonwerbung ist eine gute Möglichkeit, um deine potentiellen Kunden zu erreichen - solange du deine rechtlichen Grenzen berücksichtigst. | © Foto von TeroVesalainen auf pixabay.com

Telefonwerbung ist deutlich persönlicher als Fernseh- und Bannerwerbung oder E-Mail-Newsletter. Telefonwerbung ermöglicht es, täglich mit einer Vielzahl potentieller Kunden persönlich zu sprechen, ohne dafür weite Strecken mit dem Auto oder mit der Bahn auf sich nehmen zu müssen. Fragen können direkt geklärt und Missverständnisse vermieden werden.

Während einige Menschen froh sind, direkt am Telefon über ein Produkt beraten zu werden, fühlen sich andere von unerwünschten Telefonanrufen von Unternehmen oder Call-Centern belästigt. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2009 in Verbindung mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung erlassen.

Im Wettbewerbsrecht wird zwischen Unternehmen und privaten Endverbrauchern unterschieden. Je nachdem, ob du im B2C- oder im B2B-Bereich tätig bist, unterscheidet sich die Rechtslage entsprechend. Damit du zukünftig ein für alle Mal weißt, welche Art der Telefonwerbung erlaubt und welche unzulässig ist, zeigen wir dir dies im Folgenden auf.

Telefonwerbung bei Privatpersonen

§ 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (WG) besagt, dass Privatpersonen nur dann zu Werbezwecken angerufen werden dürfen, wenn sie diesem Werbeanruf schriftlich eingewilligt haben. Liegt diese schriftliche Einwilligung nicht vor, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 300.000 Euro geahndet werden kann.
Es handelt sich auch dann noch um eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Verbraucher direkt zu Beginn des Telefonats gefragt wird, ob der Werbeanruf für ihn in Ordnung ist.
Damit die schriftliche Einwilligung rechtsgültig ist und anerkannt wird, muss sie auf eine transparente und für den Verbraucher verständliche Art und Weise eingeholt werden. Es muss also unter anderem erkenntlich sein, um welches Unternehmen es sich handelt.

Telefonwerbung im B2B-Bereich

Bei der Telefonwerbung im B2B-Bereich sieht die Rechtslage schon etwas lockerer aus.
Es ist rechtlich zulässig, ein Unternehmen zu Werbezwecken anzurufen, wenn ein paar Bedingungen erfüllt sind. Um Telefonwerbung im B2B-Bereich zu betreiben, ist keine schriftliche Einwilligung des umworbenen Unternehmens notwendig.
Damit du Werbeanrufe bei Unternehmen machen darfst, musst ein begründeter Verdacht bestehen, dass das angerufene Unternehmen an dem Angebot interessiert sein könnte. Dieser Verdacht muss sehr konkret sein. Bürobedarfsartikel beispielsweise dürfen nicht einfach jedem Unternehmen telefonisch angeboten werden, da der Grund für die Annahme, dass das Unternehmen an dem Angebot interessiert sein könnte, nicht konkret genug ist.
Telefonwerbung im B2B-Bereich ist außerdem dann rechtlich zulässig, wenn Werbeanrufe in der Branche üblich sind.
Des Weiteren darfst du Unternehmen zu Werbezwecken anrufen, wenn zu dem entsprechenden Unternehmen bereits ein Geschäftsverhältnis besteht oder wenn ein Anruf notwendig ist, da das Angebot zeitlich begrenzt ist und ein Brief oder eine E-Mail nicht schnell genug bei dem Unternehmen eingehen würde.
Wenn dich ein Unternehmen aufgrund von Telefonwerbung verklagt, wird jedoch auch hier im Einzelfall entschieden, ob der Anruf als Belästigung einzustufen ist oder nicht. Also auch wenn du deinen Grund zur Telefonwerbung für plausibel hältst, kann das vor Gericht anders eingestuft werden.

Grundsätzliche Verbote bei Telefonwerbung

Neben den bereits genannten Regelungen gibt es noch einige Dinge, die sowohl bei der Telefonwerbung im B2C-Bereich als auch im B2B-Bereich rechtlich unzulässig sind.
Zum einen sind Anrufe über automatische Anrufmaschinen verboten.
Zum anderen sind telefonische Gewinnversprechen und Ping-Anrufe rechtlich unzulässig. Bei Ping-Anrufen handelt es sich um Anrufe, die nach wenigen Malen Klingeln abgebrochen werden und den Verbraucher so zum Rückruf animieren. Wer zurückruft, landet unwissentlich in einer kostenpflichtigen Hotline.
Des Weiteren darf in der Telefonwerbung, sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich nie die Rufnummer unterdrückt werden. Der Angerufene muss die Nummer zurückverfolgen können, um herauszufinden, wer angerufen hat.

Fazit zum Thema Telefonwerbung

Telefonwerbung kann gezielt genutzt werden, um Unternehmen, zu denen bereits ein Geschäftsverhältnis besteht, über neue Produkte zu informieren. Unternehmen, zu denen noch kein Geschäftsverhältnis besteht, dürfen nur dann telefonisch beworben werden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass das Unternehmen an dem Angebot interessiert sein könnte.
Telefonwerbung im B2C-Bereich wiederum ist grundsätzlich verboten, solange der Verbraucher schriftlich nicht eindeutig eingewilligt hat, telefonische Werbung von dem entsprechenden Unternehmen erhalten zu wollen.
Wenn du Telefonwerbung betreibst, solltest du sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich stets darauf achten, dass du die Rechtsvorschriften einhältst. Denn ansonsten kann ein falscher Anruf für dich sehr teuer werden.

Related articles