Der erste Schritt: Die Gewerbeanmeldung

Der erste Schritt: Die Gewerbeanmeldung

Bevor Sie mit Ihrer Idee richtig durchstarten und das operative Geschäft aufnehmen können, muss zuerst der rechtliche Rahmen geklärt werden. Ein wichtiger Schritt ist hierbei die Gewerbeanmeldung.

Wenn Sie die Vorbereitungen und Planungen zur Umsetzung Ihrer Gründung abgeschlossen haben, steht mit der Gewerbeanmeldung noch eine formelle Hürde im Weg. Für viele mag diese eine abschreckende Wirkung haben und sich nach einer großen Herausforderung anhören, doch eigentlich handelt es sich dabei nur um einen unkomplizierten Schritt Richtung Selbstständigkeit. Mit der richtigen Vorbereitung ist die Anmeldung weder zeit- noch kostenintensiv.

Muss ich zwingend ein Gewerbe anmelden?

Sollten Sie nicht freiberuflich oder im landwirtschaftlichen Bereich tätig sein, lässt sich diese Frage grundsätzlich mit „Ja“ beantworten. Denn voraussichtlich werden Sie die vier Voraussetzungen einer gewerblichen Tätigkeit erfüllen. Hierbei handelt es sich um das Vorhaben Gewinne zu erzielen sowie die Tätigkeit langfristig, selbstständig und nach außen gerichtet auszuüben. Erfüllen Sie mit Ihrem Vorhaben diese Punkte, besteht für Sie eine gesetzliche Pflicht zur Gewerbeanmeldung.

Wo melde ich mein Gewerbe an?

Zuständig für Ihre Gewerbeanmeldung ist das jeweilige Gewerbeamt am Sitz Ihres Unternehmens. Im Internet finden Sie bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung die Kontaktdaten des Amtes. Das Gewerbeamt nimmt alle notwendigen Daten auf und prüft, ob Sie die Voraussetzungen eines Gewerbes erfüllen. Inzwischen ist es allerdings bei vielen Gewerbeämtern auch möglich, die Unterlagen online einzuschicken und die Anmeldung so bequem von zu Haus aus vornehmen zu können.

Welche Dokumente brauche ich?

Zur Anmeldung Ihres Unternehmens müssen Sie ein Formular ausfüllen, in dem Daten zu Ihnen und Ihrem Betrieb anzugeben sind. Das Formular ist entweder im Amt selbst erhältlich oder online auf der Internetseite des zuständigen Amtes zu finden. Sollten Sie die Anmeldung persönlich im Gewerbeamt vornehmen, empfiehlt es sich, das Formular ausgefüllt mitzubringen, um Verzögerungen vor Ort vorzubeugen. Bei Fragen wird Ihnen von den Mitarbeitern geholfen, sodass Sie nicht auf sich alleine gestellt sind.

Einzutragen sind unter anderem der Name und die Rechtsform des Unternehmens. Je nach Unternehmensform sind weitere Daten notwendig. Gründen Sie beispielsweise eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sind alle Gesellschafter aufzuführen. Weiterhin geben Sie Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum an. Dazu werden einige Informationen zu Ihrem Unternehmen benötigt, wie die Kontaktdaten der Betriebsstätte und eine möglichst genaue Beschreibung Ihrer geschäftlichen Tätigkeit. Liegt bereits ein Handelsregistereintrag vor, so sind auch dazu Angaben zu machen.

Gewerbeschein ausfüllen

Neben diesem Formular müssen Sie sich im Amt ausweisen können. Bringen Sie daher Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Je nach Art des Gewerbes ist es möglich, dass Sie noch weitere Dokumente vorlegen müssen. Hierfür sollten Sie sich vorher speziell informieren, um unnötige Wege und Zeit zu sparen. Sollten Sie keine eindeutigen Informationen dazu finden, kontaktieren Sie das Gewerbeamt, um sicher zu gehen. Handwerker brauchen so zum Beispiel ihre Handwerkskarte, während bei einem überwachungswürdigen Gewerbe sogar ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt wird.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten variieren je nach Gewerbeamt. Dabei wird meist ein Betrag von ungefähr 10 bis 60 € fällig. Auch wenn Ihre finanziellen Mittel bei Gründungsstart sicherlich begrenzt sind, sollte dieser notwendige Betrag kein Problem darstellen.

Was passiert dann?

Wenn Sie Ihr Gewerbe beim zuständigen Amt angemeldet haben, wird dies das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, das IHK, das Gewerbeaufsichtsamt und das Amtsgericht informieren. Dies geschieht allerdings automatisch, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen. Sie müssen sich während der ersten Woche nach Aufnahme Ihres Betriebs allerdings bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden und im Falle, dass Sie Angestellte beschäftigen, beim Finanzamt eine Betriebsnummer beantragen.

Mit der Anmeldung des Gewerbes steht Ihrer Selbstständigkeit daraufhin nichts mehr im Weg. Sie können Ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen und durchstarten. Dabei werden Ihnen sicherlich deutlich größere Hürden begegnen als die Gewerbeanmeldung. Denn mit den nötigen Informationen und der richtigen Vorbereitung, stellte diese kein Problem dar.

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