Wissenswertes über gewerbliche Schutzrechte

Wissenswertes über gewerbliche Schutzrechte

Geistiges Eigentum kannst du mithilfe von gewerblichen Schutzrechten schützen lassen. | © Foto von: TeroVesalainen auf Pixabay.com

Von Schutzrechten spricht man bei dem Rechtsschutz für Erfindungen, Handelsmarken, Gebrauchsmarken und geistiges Eigentum. Indem du ein Schutzrecht anmeldest, kannst du also verhindern, dass ein anderes Unternehmen deinen Firmen- oder Markennamen, deine Erfindung oder dein Unternehmensdesign zu seinen eigenen Zwecken nutzt.
Gewerbliche Schutzrechte dienen also dem Schutz deiner Geschäftsidee.
Mögliche Schutzrechte sind Patente, Gebrauchsmuster, der Markenschutz und Geschmacksmuster. Außerdem gibt es die Möglichkeit, deinen Firmennamen und deine Domain schützen zu lassen.

Vor der Anmeldung von Schutzrechten

Vor allem, wenn es darum geht, eine Erfindung durch ein Patent zu schützen, sollte bis zur tatsächlichen Anmeldung der entsprechenden Schutzrechte Stillschweigen über die Erfindung bewahrt werden. Denn falls das Produkt vorher bereits von jemand anderem als dir auf den Markt gebracht wurde, kannst du kein Patent mehr für diese Erfindung anmelden.
Bevor du dein Patent anmeldest, solltest du also nicht groß mit deiner Erfindung und deiner Geschäftsidee prahlen, sondern die Idee möglichst für dich behalten.

Patente

Die in Deutschland bekannteste Form von gewerblichen Schutzrechten sind Patente. Sie können beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zum Schutz neuartiger Erfindungen angemeldet werden.
Patente können bis zu 20 Jahre lang wirksam sein, sofern die Gebühren immer regelmäßig in voller Höhe gezahlt werden. Ist dies nicht der Fall, kann es passieren, dass das Patent verfällt.
Es empfiehlt sich jedoch nicht für jede beliebige Erfindung, diese beim Patentamt eintragen zu lassen. Denn die Anmeldung eines Patents kostet circa 500 Euro. Hinzu kommen eventuelle Beratungskosten für einen Anwalt. Außerdem muss ein Patent ab dem dritten Jahr verlängert werden, wofür dich das Patentamt erneut zur Kasse bittet.

Gebrauchsmuster

Eine weitere Möglichkeit, deine Erfindung zu schützen, stellt die Anmeldung eines Gebrauchsmusters dar. Im Gegensatz zum Patent sind Gebrauchsmuster nur bis zu 10 Jahre lang wirksam. Die Schutzrechte im Rahmen eines Gebrauchsmusters sind weniger umfangreich als die eines Patents und in manchen Fällen auch schwieriger durchsetzbar. Der Vorteil der Gebrauchsmuster gegenüber den Patenten liegt darin, dass die Anmeldung schneller erfolgt und weniger aufwendig ist. Außerdem entstehen hier vergleichsweise niedrigere Kosten als bei der Patentanmeldung.

Markenschutz

Neben dem Schutz von technischen Erfindungen, kannst du auch deine eigene Marke schützen lassen. Dies umfasst sowohl den Markennamen, also Worte und Buchstabenfolgen, als auch Zahlen, Logos, Farbkombinationen und Tonfolgen (Hörmarken).
Nachdem du eine Marke angemeldet hast, dürfen die eingetragenen Muster von Dritten nicht mehr für dasselbe oder ähnliche Produkte oder Dienstleistungen verwendet werden.
Die Eintragung einer Marke erfolgt zunächst für 10 Jahre. Danach kann das Markenschutzrecht immer wieder um weitere 10 Jahre verlängert werden.
Die Kosten für eine Anmeldung in 3 Klassen, die 10 Jahre lang wirksam bleibt, liegt bei rund 300 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Anwaltskosten.

Geschmacksmuster

Nicht nur dein Markenname und dein Logo tragen zu der Identität deines Unternehmens bei. Auch das Design einer Marke ist in vielen Fällen wichtig, um sich von den Mitbewerbern abzuheben. In diesen Fällen empfiehlt es sich, ein Geschmacksmuster anzumelden.
Hierbei entstehen Kosten für die erstmalige Anmeldung beim Patentamt sowie auch für die Verlängerung des Schutzrechts nach 5 Jahren. Auch in diesem Fall sollten eventuelle Kosten für eine anwaltliche Beratung berücksichtigt werden.

Schutzrechte für deinen Firmennamen

Sobald du dein Unternehmen ins Handelsregister eintragen lässt, unterliegt es automatisch einem lokalen Schutz. Das heißt, in dem Bereich des für dich zuständigen Amtsgerichtes kann sich kein Unternehmen aus deiner Branche mit demselben oder einem ähnlichen Namen ins Handelsregister eintragen lassen. Wenn dein Unternehmen überregional aktiv ist bzw. sein soll (beispielsweise durch einen Onlineshop), dann ist das Schutzrecht für deinen Unternehmensnamen auch überregional gültig. Führst du hingegen ein Restaurant in Hamburg, dann darf sich ein Gastronomiebetrieb in Bayern mit einem ähnlichen oder sogar mit demselben Namen eintragen lassen.

Genügt es dir nicht, deinen Firmennamen im geographischen Bereich deines Amtsgerichtes geschützt zu wissen, hast du die Möglichkeit, den Firmennamen zusätzlich als Marke eintragen zu lassen. Hierdurch werden deine Schutzrechte erweitert.

Domain schützen lassen

Jede Domain darf nur einmal vergeben werden. Hast du also eine Domain registriert, ist es für andere Unternehmen automatisch unmöglich, dieselbe Domain anzumelden. Sie haben lediglich die Möglichkeit, die Domain mit einer anderen Endung (beispiel.com, beispiel.es, beispiel.org) zu nutzen, sofern diese noch nicht registriert wurde.
Dennoch können andere Unternehmen ihre Firma oder ihre Produkte ähnlich oder sogar genauso benennen wie deine Domain, wenn du den entsprechenden Namen nicht als Marke angemeldet hast.

Ausführliche Recherche über bestehende Schutzrechte

Für einen Namen, ein Geschmacksmuster o.ä. kannst du nur ein Schutzrecht eintragen lassen, wenn dies vor dir kein anderer getan hat. Bevor du also eine anwaltliche Beratung in Anspruch nimmst oder dich auf den Weg zum Deutschen Patent- und Markenamt machst, solltest du daher ausgiebig recherchieren, ob für den Namen o.ä. bereits ein Schutzrecht angemeldet wurde.
Hierzu stehen dir verschiedene Quellen zur Verfügung:

  • Zum einen kannst du prüfen, welche Firmennamen bereits eingetragen wurden.
  • Zum anderen kannst du checken, welche Domains mit de-Endung bereits registriert wurden.

Um zu prüfen, welche weiteren Schutzrechte bereits deutschlandweit, europaweit oder international angemeldet wurden, kannst du folgende drei Quellen nutzen:

Wann sollten Schutzrechte angemeldet werden?

Schutzrechte erscheinen zunächst in fast allen Fällen hilfreich, um sich von den Mitbewerbern abgrenzen zu können und sich einen Wettbewerbsvorteil zu erschaffen. Wäge dennoch gut ab, wann du welche Schutzrechte anmelden möchtest, und lasse die entsprechenden Schutzrechte erst eintragen, wenn du deine Geschäftsidee bereits auf Herz und Nieren geprüft hast und sicher bist, dass sich diese Eintragung lohnt. Denn die Anmeldung von Schutzrechten geht mit Kosten einher, die für junge Start-Ups manchmal schwer zu stemmen sein können.

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