Was passiert, wenn das Unternehmen finanziell nicht mehr tragbar ist
Vor allem viele junge Unternehmen finden sich nach wenigen Jahren in einer schwierigen finanziellen Situation wieder, die in eine drohende Insolvenz resultiert, oder eine Insolvenz gar unvermeidbar macht. Dies kann diverse Gründe haben. Die häufigsten sind Zahlungsschwierigkeiten, eine schwere Krankheit oder die Auswirkungen einer Wirtschaftskrise, die nicht mit einem angelegten finanziellen Puffer abgefangen werden konnte.
Wichtig ist das Erkennen der ersten Anzeichen, um schnell handeln zu können. Auch gibt es viele Ratschläge zur Vermeidung einer Insolvenz, Informationen über die häufigsten Gründe einer Insolvenz und den möglichen Ablauf einer Insolvenz, wenn alle Bemühung, den Betrieb zu retten, nicht erfolgreich waren. Eine unzureichende Unternehmensplanung oder mangelhafte Unternehmensführung, genau wie auch gravierende Problematiken im privaten Bereich, wie Krankheit oder Scheidung, können sich stark negativ auswirken. Selbst externe Einflüsse nebst Wirtschaftskrisen, wie zum Beispiel die Pleiten von Kunden und Lieferanten, können die Insolvenz hervorrufen. Leider werden Annahmen in der Planung falsch getroffen und eine unsolide Finanzierung gemacht, was im Nachhinein nicht mehr korrigierbar ist. Eine Insolvenz liegt bei Überschuldung und bei mangelnder finanzieller Liquidität vor. Es gibt zwei Arten der Insolvenz. Zum einen die Regelinsolvenz, die für Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen relevant ist. Diese umfassen nebst den Forderungen aus Arbeitsverhältnissen mindestens zwanzig Gläubiger, sowie eine gewerbliche beziehungsweise selbstständige Tätigkeit. Die andere Insolvenz wird Verbraucherinsolvenz oder auch Privatinsolvenz genannt, da alle natürlichen Personen subsumiert sind.
Jeder Unternehmer sollte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Erwägung ziehen, sobald eine drohende oder bereits vorhandene Zahlungsunfähigkeit festgestellt ist. Eine GmbH und einige weitere Rechtsformen sind sogar gesetzlich verpflichtet dies zu tun. Eine Insolvenzverschleppung darf nicht zustande kommen, da dies eine Straftat ist, die mit jahrelanger Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Die Insolvenz hat auch für diese Lage positive Eigenschaften. Sie ermöglicht einen Neuanfang für den gescheiterten Existenzgründer, da mit abgeschlossener Insolvenz die Entschuldung, sowie Restschuldbefreiung eines Unternehmens durchgeführt wurde. Somit wird auch die lebenslange Ahndung des Existenzgründers verhindert.
Im Rahmen einer Insolvenz ist es ratsam, einen möglichst profitablen Verkauf von dem Inventar, wie zum Beispiel Büromöbel, zu erzielen. Im Nachfolgenden finden Sie einen Link, der Ihnen dabei hilfreiche Information bietet: