DGUV V3 Prüfung – wer prüft was?
Arbeiten und ein Leben ohne elektrischen Strom ist praktisch nicht mehr vorstellbar. Zahllose Elektrogeräte und elektrische Anlagen in Unternehmen erleichtern heute den Arbeitsalltag. Elektrischer Strom ist jedoch grundsätzlich gefährlich. Entsprechende Schutzvorkehrungen an Maschinen, Werkzeugen und Anlagen sollen verhindern, dass die Nutzer mit stromführenden Teilen in Berührung kommen und verletzt werden. Ob diese Schutzvorrichtungen einwandfrei funktionieren und ihre Aufgabe zuverlässig erfüllen, muss regelmäßig geprüft werden. Wie und wann elektrische Betriebsmittel in Unternehmen geprüft werden müssen, ist in der DGUV Vorschrift 3 geregelt.
Was ist die DGUV Vorschrift 3?
DGUV ist die Abkürzung für »Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung«. Die DGUV ist der Dachverband der Unfallversicherungsträger und der gewerblichen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Vorschrift Nummer 3 besagt, dass in einem Unternehmen eingesetzte ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Betriebsmittel regelmäßig nach bestimmten Kriterien und Vorgaben geprüft werden müssen. Häufig für diese Prüfung genutzte andere Namen sind Elektroprüfung oder Elektrosicherheitsprüfung. Mithilfe der Vorschrift 3 der DGUV will der Gesetzgeber sicherstellen, dass elektrisch betriebene Geräte und Installationen für die Nutzer sicher sind.
Welche Unternehmen und Institutionen werden von der E+Service+Check GmbH geprüft?
Die E+Service+Check GmbH ist im ganzen Bundesgebiet tätig uns von Hamburg bis Leipzig mit eigenen Niederlassungen vertreten. Zu ihren Kunden zählen Unternehmen und Gewerbebetriebe aus allen Branchen, bei denen einen regelmäßige DGUV erforderlich ist. Zu den Prüfbereichen zählen:
Industriebetriebe, Produktions- & Werkstätten
öffentliche Einrichtungen
mittelständische Gewerbebetriebe
Kliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen
Pflegeheime & Altenheime
Verwaltungen u. a.
Ist die DGUV V3 Prüfung gesetzlich vorgeschrieben?
Arbeitgeber haben kein Wahlrecht, ob sie eine DGUV V3 Prüfung in Ihrem Unternehmen durchführen lassen oder nicht. In § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Gesetzgeber bestimmt, dass die regelmäßige Prüfung der Betriebsmittel für alle Unternehmen Pflicht ist.
Durch eine regelmäßige Prüfung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen können Unfälle vermieden werden. Die Elektrosicherheitsprüfung schützt Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Kunden sowie Unternehmer gleichermaßen vor Schäden. Letztendlich schützt die DGUV Prüfung Unternehmer vor Regressansprüchen durch Mitarbeiter und Kunden. Sie trägt maßgeblich zur Sicherheit im Unternehmen bei. Eine regelmäßige Prüfung gemäß den Vorgaben der DGUV V3 ist daher im Interesse aller.
Was bedeuten ortsfest und ortsveränderlich bei elektrischen Betriebsmitteln?
Als ortsveränderlich werden elektrische Betriebsmittel bezeichnet, die während der Benutzung bewegt werden können. Zum Beispiel Bohrmaschinen und Staubsauger. Aber auch Ventilatoren oder Schreibtischlampen gehören in diese Kategorie. Zu den ortsfesten Betriebsmitteln gehören alle Geräte, die fest montiert und nicht beweglich sind. Hierzu gehören beispielsweise Einbaukühlschränke, die wandmontierten Splitgeräte von Klimaanlagen oder Elektroherde.
Die E+Service+Check GmbH ist Ihr Partner für Sicherheitsprüfungen nach den Vorschriften der DGUV. Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind für die Betriebssicherheit der in Ihrem Unternehmen benutzten Elektrogeräte verantwortlich. Schieben Sie die Prüfungen bitte nicht auf die lange Bank und vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren erfahrenen Sicherheitsberatern.