Betriebshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Unternehmer

Betriebshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Unternehmer

© Foto von Trent Erwin auf Unsplash

Unternehmer gehen im Arbeitsalltag vielerlei Rechtsverhältnisse ein. Je nach Rechtsform haften viele Unternehmer (vor allem Einzelunternehmer) zudem unbeschränkt mit ihrem gesamten betrieblichen sowie privaten Vermögen. In einem Rechtsstreit können betriebliches sowie privates Vermögen schnell aufgebraucht sein, wenn man sämtliche Kosten als Unternehmer selbst tragen muss. Daher solltest du dir frühzeitig Gedanken darüber machen, welche Möglichkeiten es gibt, um Rechtsrisiken abzuschwächen oder sogar gänzlich zu beseitigen.
Im Folgenden möchten wir dir daher die Betriebshaftpflichtversicherung, die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung sowie die Firmenrechtsschutzversicherung näher bringen.

Betriebshaftpflichtversicherung für selbstständige Unternehmer

Während jeder Deutsche eine private Haftpflichtversicherung abschließen muss, können selbstständige Unternehmer zusätzlich oder anstelle der privaten Haftpflichtversicherung eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert den Unternehmer für diejenigen Fälle, in denen der Unternehmer während seiner selbstständigen Arbeit einen Vermögensschaden gegenüber einer anderen Person verursacht.
Sobald du als Unternehmer oder auch einer deiner Mitarbeiter für einen Schaden verantwortlich gemacht werden können, können deine Vertragspartner dich auf Schadensersatz verklagen. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt dich vor derartigen Schadensersatzansprüchen. Somit ist die Betriebshaftpflichtversicherung das unternehmerische Äquivalent zur privaten Haftpflichtversicherung. Sie kommt für diejenigen Schäden auf, die du als Unternehmer im Rahmen deiner selbstständigen Arbeit verursachst.
Während eine Betriebshaftpflichtversicherung für die meisten Unternehmergruppen optional ist, müssen manche Berufsgruppen (z.B. Steuerberater) eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, da Fehler in ihrem Beruf mit sehr hohen Risiken einhergehen und somit extreme Vermögensschäden verursachen können.
Für die meisten Unternehmergruppen besteht eine solche grundlegende Pflicht zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung jedoch nicht. Auch wenn es eine freiwillige Versicherung ist, macht es in vielen Fällen jedoch Sinn, diese Versicherung abzuschließen, da die Kosten für die Betriebshaftpflichtversicherung im Vergleich zu dem finanziellen Risiko, welches ohne entsprechende Versicherung besteht, in der Regel gering sind.
Die möglichen Risiken sind von Geschäftsmodell zu Geschäftsmodell jedoch ganz verschieden. Daher lässt sich keine allgemeingültige Aussage darüber treffen, ob eine Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmer grundsätzlich empfehlenswert ist oder nicht.

Beispiel
Du führst ein Restaurant. Bei Glatteis verletzt sich ein Mann auf dem Parkplatz deines Betriebes und erleidet einen Bruch, der ihn für eine geraume Weile arbeitsunfähig macht. Nun kann der Mann von dir unter anderem Schmerzensgeld und die Kosten für seinen Verdienstausfall verlangen. Des Weiteren kann die Krankenversicherung des Mannes von dir die Kosten für die notwendigen Behandlungen einfordern.
Bei einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung würde die Versicherung diese Kosten (ganz oder teilweise) übernehmen. Ohne abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung musst du die genannten Kosten selbst übernehmen.

Hinweis
Die Betriebshaftpflichtversicherung umfasst in der Regel auch die private Haftpflichtversicherung. In diesem Fall kann die private Haftpflichtversicherung nach Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung gekündigt werden. Stelle jedoch zuvor auf jeden Fall sicher, dass die private Haftpflichtversicherung in der Betriebshaftpflichtversicherung auf jeden Fall enthalten ist, bevor du die private Haftpflichtversicherung kündigst.

Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung

Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist eine zusätzliche Deckung innerhalb der oben beschriebenen Betriebshaftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist für Hersteller sehr wichtig, da Hersteller im Vergleich zu Händlern deutlich höhere Haftungsrisiken tragen müssen. So müssen Hersteller dafür haften, wenn ihre Produkte fehlerhaft sind. Dies kann den Hersteller besonders hart treffen, wenn er seine Produkte nicht an Endverbraucher verkauft, sondern Unternehmen beliefert, die die Produkte des Herstellers weiterverarbeiten.

Beispiel
Du verkaufst Gewürze an Lebensmittelfabriken. Da du einer Fabrik versehentlich mangelhafte, ungenießbare Gewürze geliefert hast, kann die entsprechende Produktionscharge der Lebensmittelfabrik nicht verkauft werden. Hieraus entstehen der Lebensmittelfabrik enorme Verluste. Da die unbrauchbare Charge auf die von dir gelieferten Gewürze zurückzuführen ist, haftest du in diesem Fall. Das Unternehmen kann Schadensersatz von dir verlangen.

Wenn du in oben genanntem Beispiel keine Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen hast, musst du für besagte Kosten selbst aufkommen. Diese Kosten können deine Möglichkeiten sehr schnell so weit übersteigen, dass du dein Unternehmen direkt schließen kannst.
Daher ist eine Produkthaftpflichtversicherung für Hersteller in den meisten Fällen durchaus empfehlenswert.

Firmenrechtsschutzversicherung: Rechtsschutz für selbstständige Unternehmer

Die Firmenrechtsschutzversicherung schützt den Versicherten vor Kosten aufgrund von rechtlichen Auseinandersetzungen und ermöglicht zudem häufig eine vorherige Beratung in entsprechenden Rechtsfragen.
Eine Firmenrechtsschutzversicherung kann also beispielsweise für die Kosten für einen Rechtsbeistand bzw. Rechtsanwälte aufkommen sowie für die Gerichtsgebühren, notwendige Gutachten, die Honorare für Sachverständige etc. Diese Gerichtskosten können schnell enorme Ausmaße annehmen, sodass sogar die gesamte Unternehmensexistenz gefährdet werden kann, wenn der Unternehmer die Kosten selbst tragen muss. Mit einer abgeschlossenen Firmenrechtsschutzversicherung werden entsprechende Kosten von der Versicherung übernommen.
Mit einer Firmenrechtsschutzversicherung können verschiedene Rechtsbereiche abgedeckt werden, darunter der Arbeitsrechtsschutz, das Vertrags- und Sachenrecht, das Steuerrecht, Schadensersatz, der Sozialgerichtsschutz sowie Ordnungswidrigkeiten.
Je nachdem welche Risiken ein Unternehmer in den unterschiedlichen Rechtsbereichen trägt, können von den Versicherungsgesellschaften individuelle Lösungen zum Rechtsschutz eines Unternehmens zusammengestellt werden, sodass ausschließlich die notwendigen Bereiche von der Firmenrechtsschutzversicherung abgedeckt werden und die Versicherungsbeiträge dann dementsprechend hoch oder niedrig sind.
Der Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung kann durchaus empfehlenswert sein, da es für Unternehmen deutlich wahrscheinlicher ist, in einen Rechtsstreit zu geraten als für Privatpersonen.
Das tatsächliche Risiko, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, ist jedoch von dem jeweiligen Geschäftsmodell abhängig. Daher kann nicht grundsätzlich dazu geraten oder davon abgeraten werden, eine Firmenrechtsschutzversicherung abzuschließen. Das rechtliche Risiko muss in jedem Fall individuell abgewogen werden.

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