Wie gründet man eine Genossenschaft?

Wie gründet man eine Genossenschaft?

Eine Genossenschaft zu gründen, kann eine spannende Möglichkeit sein, um gemeinsam mit anderen Menschen ein Unternehmen zu starten. In Deutschland gibt es dafür klare Regeln und Schritte, die beachtet werden müssen. Dieser Leitfaden zeigt dir, wie du eine Genossenschaft gründest und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Wichtige Erkenntnisse

  • Mindestens drei Personen sind zur Gründung notwendig.
  • Eine Satzung und ein Wirtschaftskonzept sind erforderlich.
  • Die Eintragung ins Genossenschaftsregister ist notwendig.
  • Die Zusammenarbeit mit einem Prüfverband ist vorgeschrieben.
  • Es gibt keine Mindestkapitalanforderung.

Voraussetzungen für die Gründung einer Genossenschaft

Mindestanzahl der Gründungsmitglieder

Um eine Genossenschaft zu gründen, sind mindestens drei Mitglieder erforderlich. Diese Mitglieder können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Es ist wichtig, dass alle Gründungsmitglieder bereit sind, aktiv an der Genossenschaft mitzuwirken und die notwendigen Verpflichtungen zu übernehmen.

Erforderliche Dokumente

Für die Gründung einer Genossenschaft sind bestimmte Dokumente notwendig. Dazu gehört in erster Linie eine ordentliche Satzung, die in Schriftform vorliegen muss. Die Satzung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Firma und Sitz der Genossenschaft
  • Gegenstand der genossenschaftlichen Unternehmung
  • Bestimmungen zur Nachschusspflicht im Insolvenzfall

Rechtsvorschriften

Die Gründung einer Genossenschaft unterliegt verschiedenen gesetzlichen Anforderungen. Dazu gehört die Einhaltung der Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes (GenG). Zudem muss eine Gründungsversammlung der Mitglieder stattfinden, in der die Satzung beschlossen wird. Nach der Gründungsversammlung ist eine Prüfung der wirtschaftlichen Planung durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband erforderlich.

Die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben ist entscheidend für den erfolgreichen Start einer Genossenschaft.

Erstellung der Satzung

Inhaltliche Anforderungen

Die Satzung ist das Herzstück der Genossenschaft und legt die inneren Regeln fest. Sie muss bestimmte Angaben enthalten, wie den Namen und den Sitz der Genossenschaft sowie deren Zweck. Weitere wichtige Punkte sind die Regelungen zur Generalversammlung und zur Bekanntmachung von Entscheidungen.

Formale Anforderungen

Die Satzung muss schriftlich verfasst sein. Es gibt keine weiteren formalen Anforderungen, aber es ist ratsam, die Satzung von einem Experten prüfen zu lassen, der sich mit dem Genossenschaftsgesetz auskennt.

Genehmigungsverfahren

Bevor die Genossenschaft offiziell gegründet werden kann, muss die Satzung genehmigt werden. Dies erfolgt in der Regel durch einen Verband oder einen Rechtsanwalt, der die Satzung auf ihre Rechtskonformität überprüft. Danach kann die formale Gründungsversammlung stattfinden.

Erstellung eines Wirtschaftskonzepts

Ziele und Zweck der Genossenschaft

Ein klares Wirtschaftskonzept ist neben der Satzung unerlässlich. Es beschreibt, wie die Genossenschaft wirtschaften will und welche Ziele sie verfolgt. Dabei sollte der Zweck der Genossenschaft deutlich hervorgehoben werden, um die Mitglieder und potenziellen Investoren zu überzeugen.

Finanzierungsplan

Der Finanzierungsplan ist ein zentraler Bestandteil des Wirtschaftskonzepts. Er zeigt auf, wie die Genossenschaft finanziert werden soll und welche Einnahmen und Ausgaben zu erwarten sind. Ein solider Finanzierungsplan umfasst:

  • Startkapital
  • Laufende Kosten
  • Einnahmequellen
  • Liquiditätsplanung für mindestens die ersten drei Jahre

Marktanalyse

Eine gründliche Marktanalyse hilft, die Chancen und Risiken der Genossenschaft besser einzuschätzen. Sie sollte Informationen über die Zielgruppe, den Wettbewerb und die Marktbedingungen enthalten. Eine gute Marktanalyse beantwortet Fragen wie:

  • Wer sind unsere potenziellen Kunden?
  • Wie sieht der Wettbewerb aus?
  • Welche Markttrends sind relevant?

Ein gut durchdachtes Wirtschaftskonzept ist entscheidend für den Erfolg der Genossenschaft und wird vom genossenschaftlichen Prüfungsverband genau geprüft.

Eintragung ins Genossenschaftsregister

Nach erfolgreicher Gründungsprüfung erhalten Sie ein entsprechendes Schreiben. Zur Eintragung Ihrer Genossenschaft in das zuständige Genossenschaftsregister vereinbaren Sie dann einen Termin bei einem Notar Ihrer Wahl. Der Notar wird die Anmeldung Ihrer Genossenschaft beim Genossenschaftsregister elektronisch für Sie vornehmen. Zu diesem Termin sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Schriftlicher Gesellschaftsvertrag
  • Abschriften der Urkunden über die Bestellung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
  • Bescheinigung des Prüfungsverbandes

Das Genossenschaftsregister ist ein öffentlich zugängliches und elektronisch geführtes Register. Die Veröffentlichung dieser Informationen findet im elektronischen Unternehmensregister statt. Geführt wird das Genossenschaftsregister von den zuständigen Amtsgerichten. Für die Anmeldung in das Genossenschaftsregister müssen die erforderlichen Unterlagen notariell beglaubigt eingereicht werden.

Sobald die Genossenschaft in das Register eingetragen wurde und der Registerauszug vorliegt, ist sie rechtswirksam entstanden. Die Bearbeitungsdauer kann variieren, aber in der Regel dauert es einige Wochen, bis die Eintragung abgeschlossen ist.

Die Eintragung in das Genossenschaftsregister verleiht der Gesellschaft den Status einer eingetragenen Genossenschaft und sie muss den Zusatz eG in ihrer Firma führen.

Aufgabenverteilung und Ämterbesetzung

Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand leitet die Genossenschaft eigenverantwortlich und trifft operative Entscheidungen. Der Aufsichtsrat überwacht die Arbeit des Vorstands und stellt sicher, dass alles ordnungsgemäß abläuft. Die Generalversammlung wählt sowohl den Vorstand als auch den Aufsichtsrat. Jedes Mitglied hat dabei eine Stimme, unabhängig von der Höhe ihrer Anteile.

Zustimmungspflichtige Geschäfte

Einige Geschäfte und Entscheidungen bedürfen der Zustimmung durch die Generalversammlung oder den Aufsichtsrat. Diese sogenannten „zustimmungspflichtigen“ Geschäfte sind in der Satzung festgelegt und dienen dazu, wichtige Entscheidungen gemeinsam zu treffen.

Verantwortlichkeiten der Mitglieder

Alle Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten. Sie können Anträge stellen und an Abstimmungen teilnehmen. Die Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Mitglieder werden klar in der Satzung definiert.

Die demokratische Struktur der Genossenschaft sorgt für eine prinzipielle rechtliche Gleichheit aller Mitglieder.

Zusammenarbeit mit dem genossenschaftlichen Prüfverband

Im deutschen Genossenschaftswesen spielt der Prüfungsverband eine wichtige Rolle. Alle eingetragenen Genossenschaften müssen Mitglied eines genossenschaftlichen Prüfungsverbands sein. Dieser führt die Gründungsprüfung durch und je nach Größe der Genossenschaft alle ein bis zwei Jahre eine reguläre Prüfung.

Die Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband bringt auch Kosten mit sich. Es ist wichtig, verschiedene Angebote zu den Prüfungskosten einzuholen. Die regelmäßige Prüfung schützt die Geschäftspartner*innen und Mitglieder vor finanziellem Schaden.

Mit der Mitgliedschaft in einem Prüfungsverband sind viele Vorteile verbunden. Die Expertise des Verbands in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen ist ein großer Pluspunkt. Zudem unterstützt der Verband echte Genossenschaften mit Mitgliedern, die ein zulässiges Förderinteresse haben.

Vorteile und Herausforderungen einer Genossenschaft

Haftungsbeschränkung

Ein großer Vorteil einer Genossenschaft ist die Haftungsbeschränkung. Die Mitglieder haften nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen und nicht mit ihrem Privatvermögen. Dies bietet eine gewisse Sicherheit und macht die Genossenschaft attraktiv für viele Unternehmer.

Mitgliederbeteiligung

In einer Genossenschaft hat jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner Einlage. Dieses demokratische Grundprinzip fördert die Mitbestimmung und sorgt dafür, dass alle Mitglieder gleichberechtigt sind. Zudem profitieren die Mitglieder direkt vom wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft.

Herausforderungen im Alltag

Trotz der vielen Vorteile gibt es auch Herausforderungen. Die Unternehmensnachfolge zu sichern, stellt für viele kleine und mittelständische Unternehmen eine große Herausforderung dar. Zudem kann die Entscheidungsfindung in einer demokratisch organisierten Struktur manchmal länger dauern. Auch die Zusammenarbeit mit Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien ist wichtig, um mögliche Nachteile abzuwägen.

Genossenschaften haben großes Potenzial für unternehmerische Zusammenarbeit und das Bewältigen von gesellschaftlichen Herausforderungen. Sie sind oft krisenfester und gemeinwohlorientierter als andere Unternehmensformen.

Fazit

Die Gründung einer Genossenschaft in Deutschland mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, doch mit der richtigen Vorbereitung und den nötigen Informationen ist sie durchaus machbar. Wichtig ist, dass man sich im Vorfeld gut informiert und alle notwendigen Schritte sorgfältig plant. Von der Wahl der Gründungsmitglieder über die Erstellung der Satzung bis hin zur Eintragung ins Genossenschaftsregister – jeder Schritt ist wichtig und trägt zum Erfolg der Genossenschaft bei. Mit Engagement und Teamarbeit kann eine Genossenschaft eine tolle Möglichkeit sein, gemeinsam Ziele zu erreichen und wirtschaftlich erfolgreich zu sein.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Mitglieder sind für die Gründung einer Genossenschaft notwendig?

Für die Gründung einer Genossenschaft benötigt man mindestens drei Mitglieder. Ab 20 Mitgliedern sind zusätzlich ein Vorstand und ein Aufsichtsrat erforderlich.

Welche Dokumente werden zur Gründung einer Genossenschaft benötigt?

Zur Gründung einer Genossenschaft benötigt man eine schriftliche Satzung und einen Geschäftsplan. Diese Dokumente müssen beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.

Wie lange dauert es, eine Genossenschaft zu gründen?

Die Gründung einer Genossenschaft kann mehrere Wochen bis Monate dauern, abhängig von der Bearbeitungszeit des Amtsgerichts und der Erstellung der notwendigen Dokumente.

Welche Vorteile bietet eine Genossenschaft?

Eine Genossenschaft bietet Vorteile wie Haftungsbeschränkung, keine Mindestkapitalanforderung und die Möglichkeit, Mitglieder direkt am Unternehmen zu beteiligen.

Was kostet die Prüfung durch den genossenschaftlichen Prüfverband?

Die Kosten für die Prüfung durch den genossenschaftlichen Prüfverband können variieren. Es ist ratsam, sich vorher genau zu informieren und Angebote zu vergleichen.

Wie wird die Genossenschaft in das Genossenschaftsregister eingetragen?

Die Eintragung erfolgt elektronisch und die Unterlagen müssen notariell beglaubigt sein. Nach der Einreichung prüft das Amtsgericht die Dokumente und trägt die Genossenschaft ins Register ein.

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