.mx-Domains: Vom Großvater zum Enkel

.mx-Domains: Vom Großvater zum Enkel

Die mexikanische Länder-Domain .mx (ccTLD = Country Code Top Level Domain) war lange Zeit nur im sogenannten Third-Level-Format verfügbar. Das bedeutete: Eine direkte Registrierung unterhalb von .mx war nicht möglich. Stattdessen mussten Domains unter Sub-Endungen wie .com.mx, .org.mx oder .edu.mx registriert werden – beispielsweise siemens.com.mx. Eine kürzere Variante wie siemens.mx blieb verwehrt.

Dieses Modell kennt man auch aus anderen Ländern, etwa von .com.ro (Rumänien). Ziel solcher Systeme war es, durch Unterkategorien ein eigenes Ordnungsschema zu schaffen. Wirklich durchgesetzt hat sich das weltweit allerdings nicht – mit Ausnahme der britischen Endung .uk, wo co.uk oder org.uk bis heute gängig sind.

Warum Second-Level-Domains attraktiver sind

Schon früh zeigte sich: Nutzer und Unternehmen bevorzugen kurze und klare Adressen. Ein Beispiel aus Deutschland verdeutlicht das: Ursprünglich war auch hier eine Regionalisierung über Subdomains geplant. Deshalb sind bis heute viele KFZ-Kennzeichen-Kürzel (z. B. sta.de für Starnberg) gesperrt. Diese Idee verschwand jedoch in der „Schublade der Domain-Geschichte“. Denn Adressen wie florianhuber.de wirken schlicht eleganter als ein Konstrukt wie florianhuber.sta.de.

Der Umbruch in Mexiko

Auch in Mexiko hat man erkannt, dass Third-Level-Domains wenig attraktiv sind. Ab Herbst 2009 wurde daher die direkte Registrierung unterhalb der TLD freigegeben. Seitdem lassen sich Adressen wie travel.mx oder business.mx sichern – ohne den Umweg über .com.mx.

Damit stellte sich jedoch eine heikle Frage:
Was passiert mit Inhabern langjährig genutzter Third-Level-Domains? Was, wenn ein Unternehmen travel.com.mx betreibt, die Adresse travel.mx aber plötzlich jemand anders registriert?

Grandfathering: Das „Großvater-Enkel-Prinzip“

Um Konflikte zu vermeiden, führte die mexikanische Vergabestelle ein Konzept ein, das sich international bewährt hat: Grandfathering. Dabei erhält der Inhaber einer bestehenden Third-Level-Domain automatisch ein Vorrecht auf die entsprechende Second-Level-Domain.

Das bedeutet konkret: Wer travel.com.mx besitzt, hat Anspruch auf travel.mx. In diesem Modell gilt die bestehende Domain als „Großvater“, die neu geschaffene Kurzform als „Enkel“.

Durch dieses System konnten mögliche Streitigkeiten und rechtliche Auseinandersetzungen im Vorfeld abgefedert werden – ein pragmatischer Ansatz, der auch für andere Länder ein Vorbild sein könnte.


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